Dichtheitsprüfung in Malsch

Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen nach DIN 1986 und AVB

Gesetzliche Vorgaben

Durch Infrafttreten des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) am 1. März 2010 wurde das bundesweite Prinzip der Eigenkontrolle von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen festgelegt. Die bisher gültigen landesrechtlichen Bestimmungen sind hinfällig.

Warum Dichtheitsprüfung?

Neben Geldstrafen für Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen, gibt es auch noch zahlreiche technische und wirtschaftliche Gründe, die eine Dichtheitsprüfung in Malsch sinnvoll machen.

Was jedem einleuchtet, austretendes Abwasser (Exfiltration) verschmutzt das umliegende Erdreich und kann die Sicherheit des Grundwassers gefährden. Man könnte natürlich nach Vogel-Strauß-Manier den Kopf in den Sand stecken und die Sache ignorieren. Sollte jedoch bei einem Zwischenfall die entsprechende Behörde darauf stoßen, kann es richtig teuer werden. Da bleibt es nicht bei einer simplen Ordnungswidrigkeit, Boden- und Grundwasserverunreinigung in Malsch ist ein schwerer Straftatbestand.

Was nicht offensichtlich ist: auch in die Abwasserleitung eindringendes Grundwasser kann zum Problem werden, in der Fachsprache Infiltration genannt. Insbesondere in Gebieten mit hohem Grundwasserpegel besteht diese Gefahr. Dieses "Fremdwasser" belastet zusätzlich die Kanalisation in Malsch und die örtliche Kläranlage. Insbesondere in regenreichen Zeiten oder bei Starkregen in Malsch kann dies der buchstäbliche Tropfen sein, der das Fass bzw. den Kanal zum Überlaufen bringt. Ganz zu schweigen von den höheren Betriebskosten der kommunalen Kläranlage, die auf alle Abwassergebührenzahler umgelegt wird.

Risse in unterirdischen Rohren sind auch Angriffspunkt für Wurzeln. Feine Haarwurzeln dringen in kleinste Spalten ein. Dort bilden Sie Geflechte, die den Wasserfluss hemmen und vorbei schwimmende Feststoffe ansammeln. Das "Wurzelproblem" mündet meist in einer massiven Verstopfung der Leitung in Malsch.

Bei ihrem Wachstum können die Wurzeln auch aus dem kleinen Riss einen großen Spalt machen, der noch weitere Probleme nach sich zieht. Sand, Erde und Steine können in die Leitung eindringen und das Rohr verstopfen. Oder austretendes Wasser spült Sand und Erde unter der Leitung fort. In der Folge kann das Rohr absacken oder sogar durchbrechen. Solch massive Schäden lassen sich nicht mit grabungslosen Methoden reparieren, da muss dann der Bagger ran.

Ganz außer Acht gelassen werden oft die Schäden, die austretendes Wasser an der Bausubstanz des Hauses anrichten kann. Durch die Kapilarwirkung der Baustoffe dringt das Abwasser in Fundamente und Mauern ein und durchfeuchtet diese. Das Wasser steigt auf und bildet eine ideale Umgebung für das Wachstum von Schimmelpilzen.

Ablauf der Dichtheitsprüfung

Normalerweise müssen für die Dichtheitsprüfung in Malsch keine Leitungen ausgegraben werden. Wir brauchen nur Zugang zu einem Revisions- oder Kontrollschacht.

Vor der eigentlichen Prüfung reinigen wir Ihr Abwassersystem mit unserem Hochdruckspüler. Im Anschluss inspizieren wir die Rohre mit der Kamerasonde und dokumentieren den Zustand der Leitungen mit Foto und Video.

Als Nächstes bringen wir Dichtkissen innerhalb des Leitungssystems in Position und blasen diese auf. So trennen wir das Grundleitungssystem von den Entsorgungsleitungen im Haus und vom öffentlichen Kanalnetz. Jetzt können wir das isolierte Netz mit Wasser auffüllen und messen über einen Zeitraum von 15 Minuten, wieviel Wasser verloren geht. Liegt die gemessene Menge unter einem bestimmten Wert, gilt die Leitung als dicht. Übrigens ist dieser Wert abhängig vom Material des Rohres und von der Größe der benetzten Innenfläche.

Undichte Abwasserrohre: Was tun?

Besteht Ihr Abwassersystem die Dichtheitsprüfung nicht, müssen Sie die betroffenen Leitungen sanieren. Informationen dazu finden Sie hier. Wir beraten Sie in so einem Fall auch ausführlich.

Anfahrtkosten für unser Service-Fahrzeug nach Malsch

Die Anfahrt von unserem Standort in Wiesloch zum Einsatzort in Malsch ist mit einer Entfernung von 0 bis 10 km ab Wiesloch und beträgt pauschal 10 €.

Die Anfahrtkosten zu Ihrem Ort finden Sie hier